ORIGINAL von: Blumenfreund
Ob man die wohnung bei auszug streichen muss hängt vom vermieter ab; ich musste es nicht.
lg, blumi
ORIGINAL von: supermoni
es kommt auf den MiETVERTRAG an....viele vermieter vermieten heute wohnungen unrenoviert,damit der neue mieter alles nach seinem geschmack tapezieren und streichen kann. dann zieht man einfach aus,muss nicht erneut renovieren.
ist die wohnung frisch renoviert beim einzug,muss der mieter die wohnung auch in dem zustand wieder übergeben!!
*blinzel* ORIGINAL von: oldfreak58
Hallo Elly,
in der Tat gibt es diesbezüglich ein neues BGH-Urteil. Das besagt aber, das der Mieter hinsichtlich der auszuführenden Schönheitsreparaturen nicht benachteiligt werden darf, durch eine doppelte Klausel im Mietvertrag.
Im Klartext heißt das:
Wenn du den Fristenplan für Schönheitsreparaturen im Mietvertrag stehen hast; 5 Jahre für Wohnräume, 3 Jahre für Nassräume (Bad und Küche) und 7 Jahre für Nebenräume, und im Anschluss des Mietvertrages steht nochmals drin, dass du die Wohnung beim Auszug in weiß gestrichen zu übergeben hast, ist dieses unwirksam. Das bedeutet für dich; hast du dich an den Fristenplan gehalten, dann brauchst du beim Auszug auch nichts mehr tun (es sei denn, ein Wohnraum ist übermäßig abgenutzt). Das gilt selbst auch dann, wenn die Frist noch nicht einmal eingetreten ist! Anders ist es bei Schäden: Hast du z.B. eine Katze und die hat eine Tapete zerkratzt, bist du logischer Weise verpflichtet, diesen Schaden zu beheben.
lg oldfreak
ORIGINAL von: ellybis2005
muß ich die wohnung streichen wenn ich aus ziehe ? oder gibt es jetzt nicht da ein neues gesetz das man das nicht mehr machen muß
ORIGINAL von: justme40
Hallo zusammen,
also das würde mich nun auch interessieren - was gilt denn jetzt nun?????
Ich bin z. B. auch in eine frisch gestrichene Wohnung eingezogen und lt. Mietvertrag von 2005 müßte ich den auch wieder frisch gestrichen verlassen, so lt. Mietvertrag.
Wenn ich jetzt also vor diesen befristeten "Nachmalern" ausziehe, müßte ich also nix machen.
Wenn danach, also doch zumind. die Küche oder doch gar nix???? Ich blick da nimmer durch.
Einmal heißt es reicht besenrein - dann wieder nicht - was denn nun?? Gelten diese alten Fristen denn nun noch - denn in meinem Mietvertrag steht da nichts drin, wann ich was zu machen hätte (mir war das jetzt neu). Und wenn dann hinterher plötzlich noch Rechnung kommen sollte, wie hier, will man dann nur versuchen, die Leute einzuschüchtern und versuchen, doch noch Gelder einzutreiben??? Selbst ein Immobilien-Mensch konnte mir neulich nicht genaue Aussagen machen. Und sonstige Vereine geben dir keine Auskunft, wenn du kein Mitglied bist. Wenn "biker" sich da schon auskennt, könnt er doch bitte bitte mal genau hier reinschreiben, wie denn nun die Rechtslage ist ... Wäre echt toll, wenn sich "biker" bitte genauer ausdrücken könnte . Vielen vielen dank- GLG